Si aliquid per epistulam donatum tibi probetur, brevitas chartulae donationi, si haec recte facta probetur, nihil quicquam derogat.
von luis.d am 12.07.2023
Wenn nachgewiesen werden kann, dass Ihnen etwas durch einen Brief geschenkt wurde, beeinträchtigt die Kürze des Dokuments die Schenkung in keiner Weise, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Spende ordnungsgemäß erfolgt ist.
von zeynep916 am 12.05.2020
Wenn durch ein Schreiben etwas als dir geschenkt nachgewiesen wird, so schmälert die Kürze der Urkunde der Schenkung nichts, sofern diese nachweislich ordnungsgemäß erfolgt ist.