Sane si placitum pretium non probetur solutum vel in quantitatem debiti per errorem facti compensari cautum fuit, hoc reddi recte postulatur.
von liana.l am 03.11.2017
Wenn kein Nachweis erbracht wird, dass der vereinbarte Preis bezahlt wurde, oder wenn aufgrund eines tatsächlichen Fehlers eine Kompensation in der falschen Höhe vereinbart wurde, ist es angemessen, eine Rückerstattung zu verlangen.
von kimberley.l am 18.09.2023
Wenn der vereinbarte Preis nicht als bezahlt nachgewiesen wird oder wenn die Kompensation in Höhe der Schuld aufgrund eines Tatsachenfehlers vereinbart wurde, kann dies zu Recht zurückgefordert werden.