Igitur cum patrem tuum, ut maius comprehenderetur instrumento pretium, quam rei quae distrahebatur esse convenerat, consensisse profitearis, propter hoc solum de circumscriptione frustra queritur.
von josefine.9959 am 09.08.2021
Da Sie eingestehen, dass Ihr Vater zugestimmt hat, dass im Dokument ein höherer Preis festgehalten wurde, als ursprünglich für das zu verkaufende Gut vereinbart war, beschwert er sich daher zu Unrecht über eine Täuschung.
von ariana.k am 12.11.2015
Da Sie zugeben, dass Ihr Vater zugestimmt hat, im Vertrag einen höheren Preis anzugeben, als tatsächlich für das verkaufte Gut vereinbart wurde, ist seine Beschwerde über eine Täuschung schon aus diesem Grund haltlos.