Fideicommissum vel legatum indebitum per errorem facti solutum repeti posse explorati iuris est.
von elina.g am 06.03.2017
Ein nicht geschuldetes Fideikommiss oder Vermächtnis, das aufgrund eines Tatirrtums gezahlt wurde, kann nach herrschender Rechtsprechung zurückgefordert werden.
von pauline.946 am 20.09.2017
Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass ein Treuhandvermögen oder Vermächtnis, das irrtümlich gezahlt wurde, obwohl es nicht tatsächlich geschuldet war, zurückgefordert werden kann.