Si per ignorantiam facti non debitam solutam quantitatem pro alio solvisti et hoc addito rectore provinciae fuerit probatum, hanc ei cuius nomine soluta est restitui eo agente providebit.
von ciara.j am 12.10.2024
Wenn jemand aufgrund eines Missverständnisses der Tatsachen einen nicht geschuldeten Betrag im Namen einer anderen Person gezahlt hat und dies vor dem Provinzgouverneur nachgewiesen wird, wird dieser sicherstellen, dass das Geld demjenigen zurückerstattet wird, in dessen Namen es gezahlt wurde, wenn dieser einen Anspruch geltend macht.
von luna.m am 25.06.2016
Wenn du durch Unkenntnis der Tatsachen eine nicht geschuldete Geldsumme für einen anderen gezahlt hast, und dies vor dem Provinzverwalter nachgewiesen wird, wird er veranlassen, dass diese dem zurückerstattet wird, in dessen Namen sie gezahlt wurde, wobei dieser selbst tätig wird.