Quem si liberum esse vel servum non esse fuerit pronuntiatum, nec te conventione remisisse periculum evictionis fuerit comprobatum, praeses provinciae, si res integra est, quanti tua interest restitui tibi providebit.
von phillipp.8855 am 27.07.2013
Wenn erklärt worden sein wird, dass er frei ist oder kein Sklave ist, und nicht bewiesen worden ist, dass Sie durch Vereinbarung das Risiko der Evikation freigestellt haben, wird der Provinzgouverneur, wenn die Angelegenheit unberührt ist, dafür sorgen, dass Ihnen das, was in Ihrem Interesse liegt, zurückerstattet wird.