Cum tibi liberum venumdatum fundum ab auctore proponas, si ex antecedente obligatione quod debebatur iure solvisti, stipulationem, quam subiectam emptioni de indemnitate proponis, ipsius conceptio commissam manifeste declarat.
von mark.931 am 06.05.2016
Wenn du vorschlägst, dass ein freies Grundstück dir vom Verkäufer veräußert wurde, wenn du aus einer vorhergehenden Verpflichtung das Geschuldete rechtmäßig bezahlt hast, stellt die Formulierung der Stipulation selbst, die du der Kaufvereinbarung bezüglich Schadloshaltung beigefügt hast, offensichtlich einen Vertragsbruch dar.
von phillip971 am 17.01.2017
Wenn Sie behaupten, dass der Verkäufer Ihnen eine unbelastete Liegenschaft verkauft hat und Sie eine vorherige Verpflichtung rechtmäßig beglichen haben, zeigt die Formulierung der Garantieklausel, die nach Ihrer Aussage in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, hinsichtlich der Entschädigung eindeutig, dass sie ausgelöst wurde.