Cum successores etiam venditoris pro evictione teneri possint, si velut obligata sibi res publica thessalonicensium pignoris instituat iure persequi quae comparasti, auctoris heredibus quocumque gradu constitutis adsistere negotio denuntia.
von matthis.l am 18.06.2023
Da die Rechtsnachfolger eines Verkäufers für eine Enteignung haftbar gemacht werden können, sollten Sie, falls die Stadt Thessaloniki Ansprüche auf das von Ihnen erworbene Gut erhebt, als ob es ihr verpfändet wäre, die Erben des Verkäufers unabhängig von ihrem Abstammungsgrad auffordern, bei der Angelegenheit zu unterstützen.
von caroline.m am 06.04.2024
Da die Rechtsnachfolger des Verkäufers ebenfalls für eine Rechtsmangelhaftung in Anspruch genommen werden können, falls die Thessalonicher Stadtverwaltung das von dir Erworbene kraft Pfandrechts verfolgt, als wäre es ihr verpfändet, benachrichtige die Erben des Veräußerers in welchem Grad sie auch immer eingesetzt sind, um bei der Angelegenheit zu unterstützen.