Si non in inductis et illatis in fundum, quae pignoris teneri causa placuerat, mancipia fuissent nec haec specialiter obligata monstrentur, rector provinciae ea restitui iubebit.
von joel.z am 08.06.2019
Wenn die Sklaven nicht zu den Gegenständen gehörten, die als Pfand auf das Grundstück gebracht wurden und die als Sicherheit vereinbart waren, und wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie speziell verpfändet wurden, wird der Provinzgouverneur ihre Rückgabe anordnen.
von malte8867 am 11.11.2021
Wenn unter den Dingen, die in das Grundstück gebracht und verbracht wurden und deren Haltung als Pfand vereinbart war, keine Sklaven vorhanden waren und diese nicht als speziell verpfändet nachgewiesen werden, wird der Provinzverwalter deren Rückgabe anordnen.