Cum pignoris titulo mancipia vos obligasse pro mutua quam accepistis pecunia proponatis, horum mancipiorum operis, quas creditor accepit vel quas percipere potuit, in usuras computatis et post in sortem, extenuato debito residuum offerentibus vel, si non accipiat, consignatum deponentibus mancipia vobis praeses provinciae restitui iubebit.
von simon.942 am 30.05.2014
Da Sie behaupten, Sklaven unter dem Titel der Sicherheit für das entliehene Geld verpfändet zu haben, wird der Provinzgouverneur anordnen, dass die Sklaven Ihnen zurückgegeben werden, wobei die Arbeit dieser Sklaven, die der Gläubiger erhalten hat oder hätte erhalten können, auf die Zinsen und danach auf das Kapital angerechnet wird, wenn Sie den Rest der geminderten Schuld anbieten oder, falls er dies nicht akzeptiert, den hinterlegten Betrag einzahlen.
von luisa.958 am 23.07.2023
Wenn Sie Sklaven als Sicherheit für ein aufgenommenes Darlehen gegeben haben, können Sie diese vom Provinzgouverneur zurückerhalten. Berechnen Sie zunächst den Wert der Arbeit, die diese Sklaven für den Gläubiger geleistet haben (oder hätten leisten können). Wenden Sie diesen Wert zunächst auf die Zinsen und dann auf das Darlehenskapital an. Wenn Sie dann die verbleibende reduzierte Schuld bezahlen - oder wenn der Gläubiger dies nicht akzeptiert, hinterlegen Sie den Betrag amtlich - wird der Gouverneur anordnen, dass Ihre Sklaven Ihnen zurückgegeben werden.