Si te manumissum et in libertate moratum sciente ea, cui pignoris nomine obligatus diceris, praesidi probaveris, ex consensu creditricis remissam pignoris obligationem apparebit, et per hoc iure te manumissum nec ab herede debitricis in servitutem peti posse certum est.
von connor.973 am 11.08.2019
Wenn du dem Gouverneur nachweisen wirst, dass du, nachdem du freigelassen worden bist und mit Wissen derjenigen, der du dem Namen nach als Pfand verpflichtet gewesen sein sollst, in Freiheit verblieben bist, wird ersichtlich werden, dass die Pfandverpflichtung durch Zustimmung der Gläubigerin erlassen wurde, und es ist durch dies gewiss, dass du, rechtmäßig freigelassen, nicht einmal von den Erben der Schuldnerin in die Knechtschaft zurückgefordert werden kannst.
von frederik8822 am 23.07.2017
Wenn Sie dem Gouverneur nachweisen können, dass Sie freigelassen wurden und mit Wissen der Frau, die angeblich ein Pfandrecht über Sie beansprucht, als freie Person gelebt haben, wird deutlich, dass sie als Gläubigerin ihre Pfandrechte durch Einwilligung aufgegeben hat. Das bedeutet, Ihre Freiheit ist rechtlich gültig, und nicht einmal der Erbe der Schuldnerin kann versuchen, Sie zu versklaven.