Si, ut proponis, consentiente creditore, cui pignoris iure cum aliis mancipiis obligatus fuisti, a debitore manumissus es, potuisti ad libertatem pervenire.
von patrick.m am 04.06.2013
Wenn, wie du darlegst, mit Zustimmung des Gläubigers, dem du kraft Pfandrechts mit anderen Sklaven verpflichtet warst, von dem Schuldner freigelassen wurdest, konntest du zur Freiheit gelangen.
von karlo.963 am 23.05.2019
Wenn du, wie du behauptest, mit Zustimmung des Gläubigers, der ein Pfandrecht an dir zusammen mit anderen Sklaven hatte, von deinem Schuldner freigelassen wurdest, konntest du rechtmäßig deine Freiheit erlangen.