Manifesti iuris est tam alio pro debitore solvente quam rebus pro numerata pecunia consentiente creditore datis tolli comparatam obligationem.
von carlotta9847 am 01.11.2023
Es ist rechtlich offensichtlich, dass die begründete Verpflichtung sowohl durch Zahlung eines Dritten für den Schuldner als auch durch mit Zustimmung des Gläubigers gegebene Leistungen anstelle von Geld aufgehoben wird.
von luise.x am 11.12.2014
Es ist rechtlich eindeutig festgelegt, dass eine Schuld entweder getilgt werden kann, wenn jemand anderes für den Schuldner zahlt oder wenn der Gläubiger zustimmt, Waren anstelle einer Barzahlung zu akzeptieren.