Super empti agri quaestione disceptabit praeses provinciae et, si portionem diversae partis esse cognoverit, impensas, quas ad meliorandam rem vos erogasse constiterit, habita fructuum ratione restitui vobis iubebit.
von amina.945 am 25.08.2021
Der Provinzstatthalter wird über die Frage des gekauften Grundstücks entscheiden und, falls er den Anteil als dem anderen Teil zugehörig erkennt, wird er anordnen, dass Ihnen die Aufwendungen, die nachweislich zur Verbesserung der Liegenschaft getätigt wurden, unter Berücksichtigung der Früchte, erstattet werden.
von sophia.n am 24.02.2021
Der Provinzgouverneur wird eine Entscheidung über die Streitigkeit bezüglich des gekauften Landes treffen und, falls er feststellt, dass ein Teil davon der anderen Partei gehört, wird er anordnen, dass Ihnen die Verbesserungsaufwendungen unter Berücksichtigung der Erträge, die Sie aus der Liegenschaft bezogen haben, erstattet werden.