Si non iniuria iudicantis, sed iuris ratione superatus es, pignus ob evictionem acceptum sollemniter persequi potes.
von piet.851 am 15.08.2022
Wenn Sie nicht durch das Unrecht des Richters, sondern aufgrund rechtlicher Überlegungen unterlegen sind, können Sie das förmlich angenommene Pfand wegen Eviktionsgefahr verfolgen.
von julien.966 am 13.12.2023
Wenn Sie Ihren Fall nicht aufgrund von richterlichem Fehlverhalten, sondern durch Anwendung des Rechts verloren haben, können Sie die bei Kündigungsschutz hinterlegte Sicherheitsleistung rechtlich geltend machen.