Sive possessio venditoris fuit, filius eiusdemque patris heres frustra quaestionem movet, sive non patris, sed filii eius possessio fuit, de qua iure hereditario auctor laudari potest, controversiam movere non potest.
von theo901 am 01.12.2020
Ob die Liegenschaft dem Verkäufer gehörte, in welchem Fall der Sohn, der Erbe desselben Vaters, die Frage vergeblich aufwirft, oder ob sie nicht dem Vater, sondern seinem Sohn gehörte, in welchem Fall der vorherige Eigentümer kraft Erbrechts benannt werden kann, er kann keinen Rechtsstreit anstrengen.
von luna923 am 20.07.2023
Ob der Besitz vom Verkäufer war, erhebt der Sohn und Erbe desselben Vaters eine Frage vergebens, oder ob der Besitz nicht vom Vater, sondern von dessen Sohn war, über den kraft Erbrechts ein Rechtsvorgänger genannt werden kann, kann er keine Streitigkeit erheben.