Quamvis itaque per procuratorem accusationem persequi non potes, disceptatione privata tamen de eius fide queri non prohiberis, cum reus ita conventus non tantum ab alio iuste, sed etiam eo qui civiliter egit sollemniter accusari possit.
von kyra972 am 30.04.2024
Obwohl Sie eine Anklage nicht durch einen Vertreter verfolgen können, ist es Ihnen dennoch erlaubt, dessen Integrität in einem privaten Rechtsstreit in Frage zu stellen, da der Beklagte, wenn er auf diese Weise vorgeladen wird, nicht nur von jemand anderem rechtmäßig, sondern auch von jemandem, der bereits eine Zivilklage eingereicht hat, förmlich angeklagt werden kann.