Quamvis itaque per procuratorem accusationem persequi non potes, disceptatione privata tamen de eius fide queri non prohiberis, cum reus ita conventus non tantum ab alio iuste, sed etiam eo qui civiliter egit sollemniter accusari possit.
von kyra972 am 30.04.2024
Obwohl Sie eine Anklage nicht durch einen Vertreter verfolgen können, ist es Ihnen dennoch erlaubt, dessen Integrität in einem privaten Rechtsstreit in Frage zu stellen, da der Beklagte, wenn er auf diese Weise vorgeladen wird, nicht nur von jemand anderem rechtmäßig, sondern auch von jemandem, der bereits eine Zivilklage eingereicht hat, förmlich angeklagt werden kann.
von ronja.c am 14.02.2015
Obwohl ihr daher durch einen Prozessbevollmächtigten keine Anklage verfolgen könnt, seid ihr nicht gehindert, in einem privaten Verfahren dessen Treue zu hinterfragen, da der so vorgeladene Beklagte nicht nur von einem anderen rechtmäßig, sondern auch von demjenigen, der zivilrechtlich gehandelt hat, feierlich angeklagt werden kann.