Quamvis eum ordinem scriptura contineat, ut primo abolitio criminis posceretur, tunc de omnibus placitis obtemperaretur, non observantibus tamen adversariis pactorum fidem instaurare accusationem minime potes, a qua ipse destitisti.
von janosch932 am 17.05.2024
Auch wenn das Dokument besagt, dass zunächst die Anklagen fallen gelassen und dann alle Vereinbarungen eingehalten werden sollen, kannst du den Fall, den du selbst aufgegeben hast, nicht wieder aufnehmen, selbst wenn deine Gegner ihre Seite der Vereinbarung nicht einhalten.
von mayah955 am 21.06.2020
Obwohl die Urkunde diese Anordnung enthält, dass zunächst die Aufhebung der Anklage gefordert werden soll und dann die Einhaltung aller Vereinbarungen erfolgen soll, kann man dennoch, wenn die Gegner die Treue der Vereinbarungen nicht beachten, die Anklage nicht erneuern, von der man selbst zurückgetreten ist.