Si is, de quo supplicas, contra parentes vestros desertam, ut dicis, accusationem coeperit persequi, praescriptio illi in iudicio praesidis destitutae rei poterit opponi.
von johannes.p am 16.04.2014
Wenn derjenige, um den Sie bitten, beginnt, wie Sie sagen, eine verworfene Anklage gegen Ihre Eltern zu verfolgen, kann ihm im Gerichtshof des Statthalters eine Einrede wegen Fallenlassens der Sache entgegengesetzt werden.
von paul.h am 24.08.2015
Wenn die Person, über die Sie sprechen, versucht, eine, wie Sie sagen, fallengelassene Anklage gegen Ihre Eltern wieder aufzunehmen, kann im Gerichtshof des Gouverneurs ein Einspruch erhoben werden, der sich auf die Tatsache stützt, dass der Fall bereits aufgegeben wurde.