Si falsos codicillos ab his contra quos supplicas factos esse contendis, non ideo accusationem evadere possunt, quod se illis negent uti.
von yusef.932 am 19.09.2019
Wenn Sie behaupten, dass diejenigen, gegen die Sie rechtliche Schritte einleiten, Dokumente gefälscht haben, können sie der Strafverfolgung nicht entgehen, nur indem sie behaupten, diese nicht zu verwenden.
von elyas959 am 06.05.2019
Wenn Sie behaupten, dass gegen diejenigen, gegen die Sie Beschwerde führen, gefälschte Dokumente erstellt wurden, können sie der Anklage nicht dadurch entgehen, dass sie deren Nutzung bestreiten.