Si femina suam suorumque iniuriam exsequatur, cum ipsa pacto contra vetitum destitisse profiteatur, in senatus consulti turpilliani poenam eam incidisse certi iuris est.
von ellie.975 am 16.06.2014
Wenn eine Frau rechtliche Schritte wegen Schäden gegen sich und ihre Familie einleitet, aber dann zugibt, den Fall durch einen ungesetzlichen Vergleich fallen gelassen zu haben, unterliegt sie eindeutig den im Senatsbeschluss von Turpilius vorgeschriebenen Strafen.
von amira.9996 am 26.04.2015
Wenn eine Frau die Verletzung ihrer selbst und ihrer Angehörigen verfolgt, wobei sie selbst erklärt, durch Vereinbarung entgegen dem Verbotenen zurückgetreten zu sein, ist es nach geltendem Recht sicher, dass sie in die Strafe des Senatus Consultum Turpillianum verfallen ist.