In exsecutionibus criminum obtinuisse videtur illos destitisse, qui animum accusationis implendae prorsus deseruerunt.
von emilia933 am 20.01.2016
In Strafverfolgungsverfahren scheint es zur akzeptierten Praxis geworden zu sein, dass diejenigen, die ihre Absicht zur Verfolgung der Anklage vollständig aufgeben, als Fälle fallenlassend betrachtet werden.
von ahmet.n am 29.02.2016
In Strafverfolgungen scheint es sich etabliert zu haben, dass diejenigen zurückgetreten sind, die die Absicht, die Anklage vollständig zu vervollständigen, vollständig aufgegeben haben.