De crimine quod publicorum fuerit iudiciorum mulieri accusare non permittitur nisi certis ex causis, id est si suam suorumque iniuriam persequatur, secundum antiquitus statuta tantum de quibus specialiter eis concessum est non exacta subscriptione.
von lilja8986 am 25.07.2022
Eine Frau darf Strafanzeigen in öffentlichen Gerichtsverfahren nur unter bestimmten Umständen erheben - und zwar dann, wenn sie Gerechtigkeit für Verletzungen sucht, die ihr oder ihren Familienangehörigen zugefügt wurden, und dies nur in den Fällen, die nach altem Recht ausdrücklich gestattet waren, ohne dass eine formelle schriftliche Anklage erforderlich ist.
von nicole.918 am 01.01.2016
In Bezug auf ein Verbrechen, das Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren sein könnte, ist einer Frau die Anklageerhebung nur unter bestimmten Umständen gestattet, und zwar wenn sie die Verletzung ihrer eigenen und ihrer Familienehre verfolgt, gemäß den in alten Zeiten festgelegten Bestimmungen und nur für jene Angelegenheiten, für die ihnen eine besondere Erlaubnis erteilt wurde, ohne dass eine förmliche Unterschrift erforderlich war.