Quod autem de quarta diximus, ita intellegendum est ut, sive unus fuerit sive plures quibus agere de inofficioso testamento permittitur, una quarta eis dari possit, ut pro rata distribuatur eis, id est pro virili portione, quarta.
von emely972 am 02.10.2019
Was nun den vierten Teil betrifft, von dem wir gesprochen haben, so ist zu verstehen, dass, sei es einer oder seien es mehrere, denen es gestattet ist, wegen eines pflichtwidrigen Testaments vorzugehen, ihnen ein Viertel gewährt werden kann, so dass es anteilig unter ihnen verteilt wird, das heißt entsprechend dem Männeranteil, das Viertel.
von julie.m am 31.07.2015
Was wir über den vierten Anteil gesagt haben, ist wie folgt zu verstehen: Ob eine Person oder mehrere berechtigt sind, eine Klage wegen eines ungebührlichen Testaments einzureichen, ihnen kann ein einziger Viertelanteil gewährt werden, der unter ihnen verhältnismäßig, das heißt in gleichen Teilen, verteilt wird.