Sive iure hereditario sive iure legati vel fideicommissi, vel si mortis causa ei quarta donata fuerit, vel inter vivos in his tantummodo casibus, quorum nostra constitutio mentionem facit, vel aliis modis qui constitutionibus continentur.
von louise.871 am 28.05.2016
Sei es durch Erbrechte, Vermächtnisrechte oder Treuhandvermögen, oder wenn ihnen ein Viertel als Schenkung von Todes wegen zugesprochen wurde, oder durch Lebzeitübertragungen ausschließlich in den Fällen, die unsere Gesetzgebung erwähnt, oder durch andere in den Rechtsvorschriften vorgesehene Mittel.
von magnus.863 am 15.08.2022
Sei es kraft Erbrechts, sei es kraft Vermächtnisses oder Treuhandschaft, oder wenn ihm ein Viertel wegen des Todes geschenkt wurde, oder unter Lebenden nur in jenen Fällen, deren unsere Verfassung Erwähnung tut, oder auf anderen in den Verfassungen enthaltenen Wegen.