Sancimus huiusmodi iniquitatem resecari et non minus quarta portione in masculos posse testatorem transmittere, sive unus est filius sive plures, nulla deminutione ex permixtione sororum eis facienda, ut non solum corporibus, sed etiam substantiis laborantes possint curiales habere consortium.
von felizitas.i am 05.06.2022
Wir legen fest, dass diese unfaire Praxis ein Ende haben muss, und dass eine Person, die ein Testament verfasst, mindestens ein Viertel ihres Vermögens ihren Söhnen hinterlassen können muss - ob ein Sohn oder mehrere - ohne Kürzung aufgrund von Töchtern, damit Ratsmitglieder nicht nur ihre Pflichten, sondern auch ihren Wohlstand teilen können.
von ludwig.948 am 12.12.2015
Wir verfügen, dass diese Art von Ungerechtigkeit beseitigt werde und der Erblasser nicht weniger als ein Viertel an die männlichen Erben übertragen kann, ob es einen Sohn oder mehrere gibt, ohne dass durch die Vermischung mit Schwestern eine Minderung erfolgt, damit die Kurialen nicht nur körperlich, sondern auch in ihren Besitztümern Gemeinschaft haben können.