Nobis pietate suggerente videtur esse humanum semel in uno eodemque contractu qualicumque interruptione vel agnitione adhibita omnes simul compelli ad debitum persolvendum, sive plures sint rei sive unus, sive plures creditores vel non amplius quam unus.
von melina.864 am 30.03.2016
Uns scheint es, von Pflichtbewusstsein geleitet, menschlich, dass einmal in einem und demselben Vertrag, nach erfolgter Unterbrechung oder Anerkennung, alle gleichzeitig zur Schuldentilgung gezwungen werden, sei es, dass es viele Schuldner oder nur einer sind, sei es, dass es viele Gläubiger oder nicht mehr als einer sind.
von frederic.8823 am 29.09.2015
Unser Pflichtgefühl legt nahe, dass es als billig erscheint, dass bei jeder Unterbrechung oder Anerkennung in einem einzelnen Vertrag alle Parteien zur gleichzeitigen Schuldentilgung verpflichtet sein sollten, unabhängig davon, ob es mehrere Schuldner oder nur einen gibt, oder ob es mehrere Gläubiger oder nur einen gibt.