Novissime lata est lex Falcidia, qua cavetur, ne plus legare liceat quam dodrantem totorum bonorum, id est ut, sive unus heres institutus esset sive plures, apud eum eosve pars quarta remaneret.
von luka.a am 21.04.2018
Schließlich wurde das Falcidische Gesetz erlassen, das bestimmte, dass niemand mehr als drei Viertel seines gesamten Nachlasses in Vermächtnissen verschenken durfte, was bedeutete, dass ob ein Erbe oder mehrere Erben vorhanden waren, ihnen mindestens ein Viertel des Nachlasses verbleiben musste.
von tim8982 am 22.01.2022
Schließlich wurde das Lex Falcidia-Gesetz erlassen, durch welches bestimmt wird, dass es nicht erlaubt sein sollte, mehr als drei Viertel des gesamten Vermögens zu vermachen, und zwar dergestalt, dass, ob ein Erbe eingesetzt wurde oder mehrere, bei ihm oder ihnen ein Viertel verbleiben sollte.