Si testator codicillis quos scripsisti legatum quoque seu fideicommissum reliquisse tibi sua manu adscripsit, non videris in poenam senatus consulti incidisse.
von cristina.v am 02.05.2022
Wenn der Erblasser in den Kodizillen, die du geschrieben hast, eine Vermächtnis oder ein Fideikommiss eigenhändig dir zugeschrieben hat, scheinst du nicht in die Strafe des Senatsbeschlusses gefallen zu sein.
von malik.959 am 12.10.2017
Wenn der Erblasser in den Dokumenten, die du verfasst hast, eigenhändig ein Vermächtnis oder Fideikommiss für dich hinzugefügt hat, gilt als, dass du das Senatsdekret nicht verletzt hast.