Quod si testamentum dictasse codicillis significavit, legato quidem vel fideicommisso abstinere debes, poena vero falsi tibi principali beneficio remittitur.
von linnea9967 am 18.06.2014
Wenn er in den Kodizillen angedeutet hat, dass er ein Testament verfügt hat, musst du von einem Vermächtnis oder Treuhandverhältnis absehen, wobei dir die Strafe der Urkundenfälschung durch das Hauptprivileg erlassen wird.
von dua.m am 12.06.2021
Wenn er in seinen Briefen erklärt hat, ein Testament verfügt zu haben, musst du dich davon enthalten, Erbe oder Vermächtnis zu beanspruchen, jedoch wird dir das Vergehen der Fälschung kraft kaiserlicher Gnade erlassen.