Quamquam ita interpretentur iuris periti, ut contra legem corneliam videatur se scribere heredem filius emancipatus patre dictante, tamen cum et, si testamentum non esset scriptum, iustus successor futurus esset accepta bonorum possessione filius patri, perinde habebitur, atque si sua manu pater tuus te heredem scripsisset functus dulci officio.
von joline.9823 am 19.01.2019
Obwohl Rechtsexperten argumentieren könnten, dass es gegen das cornelische Gesetz zu verstoßen scheint, wenn ein emanzipierter Sohn sich unter Anweisung seines Vaters als Erbe einträgt, wird dies dennoch genau so behandelt, als hätte der Vater seinen Sohn eigenhändig als Erben eingesetzt - und zwar dann, wenn der Sohn ohnehin durch Erbrechte der rechtmäßige Erbe gewesen wäre, selbst ohne ein schriftliches Testament, und somit dieser liebevollen Verantwortung nachgekommen wäre.
von arthur.o am 21.05.2021
Obwohl die Rechtsausleger es so interpretieren mögen, dass ein entmündigter Sohn, der auf Diktat des Vaters hin sich selbst als Erben einschreibt, gegen das Cornelische Gesetz zu verstoßen scheint, soll dennoch, da der Sohn auch ohne geschriebenes Testament der rechtmäßige Erbe gewesen wäre und die Erbgüter erhalten hätte, dies als gleichwertig betrachtet werden, als hätte der Vater eigenhändig dich als Erben eingesetzt und damit seine süße Pflicht erfüllt.