Ut autem et post acceptum pignus satisfiat defuncti voluntati, competens iudex te adeunte providebit.
von willy.9934 am 18.03.2020
Damit auch nach Erhalt der Sicherheit dem Willen des Verstorbenen Genüge getan wird, wird der zuständige Richter, sobald du dich vorstellst, Vorsorge treffen.
von marija.8935 am 12.08.2014
Wenn Sie Ihre Berufung einlegen, wird der zuständige Richter sicherstellen, dass die Verfügung des Verstorbenen auch nach Erhalt der Sicherheit erfüllt wird.