Qui legati sive fideicommissi causa in possessionem mittuntur, non proprietatem nanciscuntur, sed ius pignoris.
von annabelle.f am 21.02.2014
Personen, die aufgrund eines Vermächtnisses oder Treuhandgeschäfts in den Besitz einer Sache gelangen, erlangen keine Eigentumsrechte, sondern nur ein Pfandrecht.
von lenny923 am 12.03.2021
Diejenigen, die wegen eines Vermächtnisses oder Fideikommisses in Besitz gesetzt werden, erlangen nicht das Eigentum, sondern nur das Pfandrecht.