Plane ut satis fideicommissorum artemidora det, si modo testator id fieri non prohibuerit, apud suum iudicem conveni.
von tobias839 am 12.02.2017
Ich habe vor meinem Richter rechtliche Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass Artemidora ausreichende Treuhandauszahlungen leistet, sofern der Erblasser dies in seinem Testament nicht untersagt hat.
von mayla.9941 am 05.03.2020
Zweifellos habe ich vor meinem Richter Klage erhoben, damit Artemidora die Treuhandansprüche ausreichend erfüllt, wenn der Erblasser dies nicht untersagt hätte.