Etiam si non mandante neque subscribente neque iubente domina pecuniam mutuam servo priscae dedisses, tamen ea quantitas si in rem dominae eius iustis erogationibus versa est, de in rem verso apud suum iudicem eam conveni, consecuturus secundum iuris formam id quod tibi deberi apparuerit.
von emir.842 am 09.08.2023
Selbst wenn du dem Sklaven der Prisca Geld als Darlehen gegeben hättest, ohne dass die Herrin weder befehligend noch unterschreibend noch anordnend beteiligt war, kann dennoch dieser Betrag, wenn er durch gerechte Ausgaben zum Nutzen seiner Herrin verwendet wurde, von ihr vor ihrem Richter wegen des erhaltenen Vorteils eingeklagt werden, wobei du nach der Form des Rechts das erlangen wirst, was dir als geschuldet erscheinen wird.
von theresa8969 am 08.04.2017
Selbst wenn Sie einem Sklaven von Prisca ohne Anweisung, Unterschrift oder Befehl der Besitzerin Geld geliehen haben, können Sie sie in ihrem zuständigen Gericht auf Rückzahlung verklagen, sofern das Geld rechtmäßig zu ihrem Nutzen verwendet wurde. Sie sollten in der Lage sein, den Betrag zu erhalten, den Sie nach Rechtslage als geschuldet nachweisen können.