Si ex contractu patris iussu eius pecuniam accepisti teque eius hereditate abstines, frustra vereris, ne a creditoribus eius conveniaris.
von fillipp.m am 07.07.2019
Wenn Sie aufgrund des Vertrags Ihres Vaters und auf dessen Anweisung Geld erhalten haben und nun dessen Erbschaft ausschlagen, brauchen Sie keine Sorge zu haben, von seinen Gläubigern verklagt zu werden.
von annabelle8947 am 10.10.2018
Wenn du auf Anweisung deines Vaters Geld aus seinem Vertrag erhalten hast und dich von seiner Erbschaft fernhältst, fürchtest du vergebens, von seinen Gläubigern in Anspruch genommen zu werden.