Certa est forma iurisdictionis, qua fideicommissi servandi causa in possessionem rerum, quae in causa hereditaria sunt aut dolo malo esse desierint, is, cui legati vel fideicommissi nomine satis non datur, mittitur vel in proprias res heredis, si fideicommisso satis non fit post sex menses, quam peti coeperit, secundum divi antonini patris mei constitutionem.
von peter.853 am 29.09.2015
Gewiss ist die Form der Gerichtsbarkeit, bei der zur Sicherung eines Treuhandvermächtnisses in den Besitz von Sachen, die sich in einer Erbangelegenheit befinden oder durch arglistige Täuschung aufgehört haben zu existieren, derjenige, dem im Namen des Vermächtnisses oder der Treuhand keine Sicherheit gegeben wird, in die eigenen Sachen des Erben entsandt wird, wenn dem Treuhandvermächtnis nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Geltendmachung Genüge getan wird, gemäß der Verfügung des göttlichen Antoninus, meines Vaters.
von stefanie.849 am 01.05.2019
Es gibt ein feststehendes Rechtsverfahren, bei dem jemand, der keine Sicherheit für ein Vermächtnis oder eine Treuhandschaft erhalten hat, in den Besitz der Erbschaftsvermögenswerte (oder Vermögenswerte, die arglistig aus dem Nachlass entfernt wurden) gesetzt werden kann, oder sogar des persönlichen Eigentums des Erben, wenn die Treuhandverpflichtung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Geltendmachung des Anspruchs erfüllt wurde, wie es durch das Dekret meines Vaters, des Kaisers Antoninus, festgelegt wurde.