Scrupulosam inquisitionem, utrum post mortem an cum morietur vel pridie quam morietur stipulatus sit aliquis vel in testamento legati vel fideicommissi nomine aliquid dereliquerit, penitus amputantes omnia, quae vel in quocumque contractu stipulati vel pacti sunt contrahentes, vel testator in suo testamento disposuit, etiamsi post mortem vel pridie quam morietur scripta esse noscuntur, nihilo minus pro tenore contractus vel testamenti valere praecipimus.
von domenic8885 am 29.08.2019
Hiermit schließen wir jede detaillierte Untersuchung darüber aus, ob jemand sein Versprechen nach dem Tod, im Moment des Todes oder am Tag vor dem Tod gegeben hat, oder ob sie etwas in ihrem Testament als Vermächtnis oder Treuhandvermächtnis hinterlassen haben. Wir verfügen, dass alles, was Parteien in irgendeinem Vertrag versprochen oder vereinbart haben oder was ein Erblasser in seinem Testament geregelt hat, gemäß den Bedingungen des Vertrags oder Testaments gültig sein soll, auch wenn diese Vereinbarungen getroffen wurden, um nach dem Tod oder am Tag vor dem Tod in Kraft zu treten.
von jolie905 am 04.07.2023
Indem wir die peinlich genaue Untersuchung darüber, ob jemand nach dem Tod, zum Zeitpunkt seines Todes, einen Tag vor seinem Tod eine Vereinbarung getroffen oder im Testament etwas als Vermächtnis oder Treuhandgut hinterlassen hat, vollständig ausschließen, befehlen wir, dass alle Vereinbarungen, die die Vertragsparteien in irgendeinem Vertrag getroffen haben, oder alle Verfügungen, die ein Erblasser in seinem Testament getroffen hat, auch wenn sie nachweislich nach dem Tod oder einen Tag vor dem Tod niedergeschrieben wurden, gleichwohl nach Maßgabe des Vertrags oder Testaments gültig sein sollen.