Omnes stipulationes, etiamsi non sollemnibus vel directis, sed quibuscumque verbis pro consensu contrahentium compositae sint, legibus cognitae suam habeant firmitatem.
von samuel.869 am 07.10.2022
Alle Vereinbarungen, auch wenn sie nicht mit feierlichen oder direkten, sondern mit beliebigen Worten zum Einverständnis der Vertragsparteien verfasst sind, können nach Maßgabe der Gesetze ihre Rechtsgültigkeit haben.
von mona.l am 29.03.2018
Alle Vereinbarungen sollten rechtlich verbindlich sein, unabhängig davon, ob sie in formeller oder informeller Sprache getroffen wurden, solange sie den Konsens der Vertragsparteien widerspiegeln und vom Gesetz anerkannt werden.