Si postquam servandi legati seu fideicommissi gratia in possessionem inductus es, pignoris obligatio aut venditio ab herede intervenit, praecedere causam tuam, quam iure praetorio velut pignus habuisti, manifestum est.
von amina.x am 06.06.2019
Wenn, nachdem du zur Sicherung eines Vermächtnisses oder Treuhandguts in Besitz gesetzt wurdest, eine Pfandverpflichtung oder ein Verkauf durch den Erben dazwischenkommt, ist es offensichtlich, dass deine Sache, die du nach präatorischem Recht wie ein Pfand innegehabt hast, Vorrang hat.
von nelli905 am 28.01.2017
Wenn Ihnen der Besitz zum Schutz eines Vermächtnisses oder Treuhandvermögens gewährt wurde und der Erbe später versucht, die Immobilie zu verpfänden oder zu verkaufen, ist es offensichtlich, dass Ihr Anspruch, der nach präatorischem Recht als Sicherungsrecht behandelt wird, Vorrang hat.