Cum conductorem aedificia, quae suscepit integra, destruxisse proponas, haec heredes etiam eius praeses provinciae instaurare aedificiorum inter vos habita ratione iubebit.
von azra.834 am 14.03.2014
Da Sie behaupten, dass der Mieter die Gebäude, die er in gutem Zustand übernommen hatte, zerstört hat, wird der Provinzgouverneur nach Prüfung der Abrechnungen zwischen beiden Parteien anordnen, dass seine Erben sie wiederherstellen.
von maryam9928 am 27.09.2020
Da Sie behaupten, dass der Pächter die Gebäude zerstört hat, die er ursprünglich unversehrt übernommen hatte, wird der Provinzgouverneur dessen Erben anweisen, die Gebäude wiederherzustellen, nachdem zwischen Ihnen eine Abrechnung erfolgt ist.