Domum, quam ex matris successione ad te pertinere et ab adversa parte iniuria occupatam esse ostenderis, praeses provinciae cum pensionibus quas percepit aut percipere poterat et omni causa damni dati restitui iubebit.
von wolfgang9839 am 26.02.2015
Das Haus, das du als aus mütterlicher Erbfolge dir gehörend und von der Gegenpartei unrechtmäßig besetzt nachweisen wirst, wird der Provinzgouverneur mit den Mietzinsen, die er vereinnahmt hat oder hätte vereinnahmen können, sowie mit allen Schadensersatzansprüchen zurückzugeben anordnen.
von kristof.g am 20.01.2021
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Haus von Ihrer Mutter geerbt haben und dass die Gegenpartei es unrechtmäßig besetzt hält, wird der Provinzgouverneur dessen Rückgabe anordnen, einschließlich aller bereits erhobenen oder hätte erhobenen Mieten sowie einer Entschädigung für sämtliche verursachten Schäden.