Adversus eos, qui a malae fidei possessoribus fundum bona fide comparaverunt, ita tibi actio competit, si prius, quam usucapionem implerent vel longae possessionis praescriptionem adipiscerentur, dominium ad te pervenerit.
von tilda.v am 30.10.2013
Du hast das Recht, rechtliche Schritte gegen Personen einzuleiten, die Land von Besitzern in bösgläubigem Besitz gutgläubig erworben haben, vorausgesetzt, du hast das Eigentum erworben, bevor sie den für den Eigentumserwerb durch ununterbrochene Besitzzeit oder Ersitzung erforderlichen Zeitraum vollenden konnten.
von niklas.j am 04.07.2014
Gegen diejenigen, die von Besitzern bösen Glaubens Grundstücke gutgläubig erworben haben, steht Ihnen eine Klage zu, wenn das Eigentum an Sie übergegangen ist, bevor sie die Ersitzung vollenden oder die Verjährung langer Besitzzeit erlangen konnten.