Si fideiussor a creditore pignora emit, oblata quantitate sortis et usurarum tibi dominium cum fructibus, quos bona fide percepit, consultius restituet, ne fidei ruptae gratia de dolo possit actio exerceri.
von maximilian.905 am 22.09.2015
Wenn ein Bürge Pfandobjekte von einem Gläubiger kauft, wäre es klüger für ihn, Ihnen das Eigentum zusammen mit allen in gutem Glauben erhaltenen Gewinnen zurückzugeben, sobald Sie bereit sind, Hauptbetrag und Zinsen zu zahlen, um eine Klage wegen Vertrauensbruchs zu vermeiden.
von nichole.o am 11.08.2021
Wenn ein Bürge Pfänder von einem Gläubiger erwirbt, wobei der Betrag von Hauptschuld und Zinsen angeboten wurde, wird er umsichtiger das Eigentum mit den Früchten, die er in gutem Glauben erhalten hat, an Sie zurückgeben, damit nicht wegen Treuebruchs eine Klage wegen Betrugs eingeleitet werden kann.