Partus pigneratae ancillae in pari causa qua mater esse olim placuit.
von leandro.c am 20.06.2022
Es wurde seinerzeit festgelegt, dass ein Kind einer verpfändeten Sklavin denselben rechtlichen Status wie seine Mutter hat.
von levin9944 am 23.08.2018
Die Nachkommen einer verpfändeten Sklavin wurden ehemals als in derselben rechtlichen Stellung wie die Mutter befindlich festgelegt.