Si creditor possessionem, quae a parentibus tuis pignoris iure fuerat obligata, non vendidit, sed alii creditori pignori dedit, examinata fide veri poteris eam soluto eo, quod ex hac causa creditori debetur, intercessu praesidis provinciae recuperare.
von luna.e am 27.09.2018
Wenn der Gläubiger die Liegenschaft, die deine Eltern als Sicherheit verpfändet haben, nicht verkauft, sondern sie einem anderen Gläubiger als Pfand gegeben hat, kannst du sie durch Begleichung der geschuldeten Schuld zurückerlangen. Du musst deinen Fall nachweisen und Hilfe vom Provinzgouverneur erhalten.
von malte844 am 29.11.2018
Wenn der Gläubiger die Besitzung, die von deinen Eltern durch Pfandrecht verpfändet worden war, nicht verkauft, sondern einem anderen Gläubiger als Pfand gegeben hat, wirst du nach Prüfung des wahren Sachverhalts in der Lage sein, sie durch Intervention des Provinzstatthalters zurückzuerlangen, nachdem du dem Gläubiger den aus diesem Grund geschuldeten Betrag entrichtet hast.