Si mandator pro filio tuo extitisti vel iussu tuo cum eo quem in potestate tunc habuisti contractum est, intellegis et sorti et usuris te parere oportere, si te his omnibus obligasti, ut res quae pignoris iure detinentur liberari possint.
von mona.e am 21.06.2016
Wenn du als Bürge für deinen Sohn eingetreten bist oder auf deine Anweisung mit jemandem, den du damals in deiner Gewalt hattest, ein Vertrag geschlossen wurde, verstehst du, dass du sowohl für die Hauptschuld als auch für die Zinsen zu haften hast, wenn du dich all diesen Verpflichtungen unterworfen hast, damit die Sachen, die aufgrund eines Pfandrechts zurückgehalten werden, freigemacht werden können.
von hendrik.a am 21.08.2020
Wenn Sie als Bürge für Ihren Sohn aufgetreten sind oder wenn ein Vertrag auf Ihre Anweisung mit jemandem geschlossen wurde, der zu diesem Zeitpunkt unter Ihrer Autorität stand, müssen Sie verstehen, dass Sie sowohl für den Hauptbetrag als auch für die Zinsen verantwortlich sind, wenn Sie sich vollständig diesen Verpflichtungen unterworfen haben, damit die als Sicherheit gehaltene Eigenschaft freigegeben werden kann.