Frustra disputas de contractibus cum marito tuo habitis, utrumne iure steterit an minime, cum tibi sufficiat, si proprio nomine nullum contractum habuisti, quominus pro marito tuo conveniri possis, quod nec, si sponte pro eo intercessisses, quicquam a te propter senatus consultum exigi iure potuisset.
von tea845 am 29.08.2024
Es ist vergeblich, über Verträge zu streiten, die Sie mit Ihrem Ehemann geschlossen haben, ob diese rechtlich gültig waren oder nicht, da es für Sie ausreicht, dass Sie in Ihrem eigenen Namen keinen Vertrag abgeschlossen haben, sodass Sie nicht für Ihren Ehemann in Anspruch genommen werden können, weil selbst dann, wenn Sie freiwillig für ihn gebürgt hätten, aufgrund des Senatsbeschlusses nichts von Ihnen rechtmäßig hätte eingefordert werden können.
von bastian.r am 28.01.2019
Es ist sinnlos, über die mit Ihrem Ehemann geschlossenen Verträge zu streiten und darüber, ob diese rechtlich gültig waren oder nicht, da es ausreicht, dass Sie keine Verträge in Ihrem eigenen Namen abgeschlossen haben, was bedeutet, dass Sie nicht für die Schulden Ihres Ehemanns in Anspruch genommen werden können. Selbst wenn Sie freiwillig in seinem Namen gehandelt hätten, hätte aufgrund des Senatsbeschlusses rechtlich nichts von Ihnen gefordert werden können.