Suchen
Ob maritorum culpam uxores inquietari leges uetant.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von filipp853 am 04.01.2022Die Gesetze verbieten, dass Ehefrauen aufgrund des Verschuldens ihrer Ehemänner beunruhigt werden.
von ahmet946 am 25.07.2013Die Gesetze verbieten es, Ehefrauen aufgrund der Verfehlungen ihrer Ehemänner zu belästigen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum