Proinde rationalis noster, si res quae a fisco occupatae sunt dominii tui esse probaveris, ius publicum sequetur.
von zeynep.933 am 18.12.2016
Dementsprechend wird unser Finanzbeamter dem Recht entsprechend handeln, wenn Sie nachweisen können, dass die vom Fiskus beschlagnahmte Eigentumsache Ihnen gehört.
von nickolas.c am 04.10.2022
Unser Finanzbeamter wird, wenn Sie nachweisen, dass die vom Fiskus beschlagnahmten Gegenstände Ihrem Eigentum entstammen, dem öffentlichen Recht folgen.